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Steckbrief Molybdän
Wichtig für
Abbau giftiger Stoffwechselprodukte, Aufbau der Erbsubstanz, Schutz vor freien Radikalen, Stabilität der Zähne
Tagesbedarf*
0,05 - 0,1 mg
Mangelerscheinungen
Wachstumsstörungen, Ansammlung giftiger Stoffwechselprodukte, Zellschäden, Kariesbefall
Lieferanten
Getreide, Hülsenfrüchte, Eier, Kartoffeln, Kohl, Milchprodukte, Innereien |
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Molybdän
Molybdän ist am Aufbau von rund 40 Enzymen im menschlichen Körper beteiligt, von denen viele für den Abbau giftiger Stoffwechselprodukte wie z.B. Purine wichtig sind. Eine weitere Funktion dieser Enzyme ist der Aufbau der menschlichen Erbsubstanz. Molybdän spielt somit eine wichtige Rolle bei der Zellteilung und dem Aufbau neuer, gesunder Zellen. Für die Bildung von Harnsäure, die freie Radikale neutralisiert, ist Molybdän ebenfalls von Bedeutung. Außerdem ist Molybdän Baustein für einen gesunden und widerstandsfähigen Zahnschmelz, da es antibakteriell wirkt und die Aufnahme von Fluor in die Zahnsubstanz fördert.
Molybdän kommt in einer Reihe von Lebensmitteln vor. Gute Lieferanten sind Getreide, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Eier, Milchprodukte sowie Innereien. Auch einige Kräuter wie Petersilie oder Dill sind reich an Molybdän.
Ein Mangel an Molybdän kann durch eine länger andauernde Unterernährung entstehen. Auch entzündliche Darmerkrankungen können einen Mangel an Molybdän verursachen. In einem solchen Fall kann es unter Umständen zu Wachstumsstörungen und Zellschäden kommen. Die Widerstandsfähigkeit des Zahnschmelzes kann beeinträchtigt werden, was die Entstehung von Karies begünstigt. Mit Vitalstoffpräparaten, die Molybdän enthalten, lässt sich ein Mangel ausgleichen.
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Molybdän Tipp
Den durchschnittlichen Tagesbedarf* an Molybdän decken Sie beispielsweise mit:
• 60 g Sojamehl
• 100 g Rotkohl
• 2 Eier
• 250 g Kartoffeln
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* nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE). Die Richtwerte beziehen sich auf Personen zwischen 25 und 50 Jahren. Für andere Altersgruppen sowie Personen mit besonderem Bedarf können abweichende Mengen gelten. Weitere Informationen finden Sie unter www.dge.de |
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